Hessen-Homburg

1. Staatlichkeit

Die Landgrafschaft – und später auch als Landgrafthum bezeichnete – Hessen-Homburg ist im wahrsten Sinne des Wortes aus der Not geboren worden. Der Landgraf von Hessen-Darmstadt war Anfang des 17. Jahrhunderts finanziell nicht (ausreichend) in der Lage, seine jüngeren Brüder zu versorgen. Stattdessen stattete er sie mit kleinen Territorien für eine gewisse Selbstversorgung aus. Ein solches „Paragium“ bedeutete keine Landeshoheit, denn diese stand weiterhin dem Erstgeborenen und dessen Nachfahren zu. Aus der politisch unbefriedigenden Konstellation sollte in den folgenden Jahrhunderten mancher Konflikt entspringen. Das unter ähnlichen Umständen kurz vorher entstandene Hessen-Butzbach existierte gar nur eine Generation lang. Trotz aller menschlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen umfasste Hessen-Homburgs Geschichte eine Zeitspanne von 244 Jahren. Bis aus dem Besitz von Land und Leuten ein eigener Staat nach heutigem Verständnis wurde, waren viele Klippen zu umschiffen: Verschuldete Landesherren verkauften und verpfändeten das kleine Land. Mehrmals verschwand die Herrschaft von der Landkarte. Erst 1816 erlangte es seine vollständige Souveränität. Ein Erfolg, der nur 50 Jahre andauerte und mit dem „Schicksalsjahr“ 1866 schlagartig endete.

2022-10-17