Wasserkraft und Energieeinspeisungsgesetz
Im Gegensatz zur klassischen Windmühle, hat(te) die Wassermühle den Vorteil der kontinuierlichen Bewegung, die potenziell Energiewandlung in Strom ermöglicht. Schutzprojekte, die hier die Technik des Denkmals im Fokus hatten und nicht das äußere Erscheinungsbild, wurden von pragmatischen Kreisräten ausdrücklich begrüßt, ließ sich doch so eine Stromversorgung absichern oder erweitern.
Durch geschickte Materialbilanzierung konnte eine Mühle relativ günstig am Leben erhalten werden, denn Mühlen müssen sich drehen, wie jeder Müller und Mühlenbauer weiß. Jochen Köhler war hier Pionier, mit seinem nach und nach aufgebauten Netzwerk, bestehend aus vielen kleinen Fachbetrieben, die wiederum partizipierten, denn "instandgesetzte Wasserkraftwerke brauchten viel Aufmerksamkeit"(JK). Tatkräftig unterstützt wurde er dabei durch seine Kollegen im zentralen Mühlenaktiv und dem IfD, das ihn zum Gutachter für Wasserkraftanlagen bestellte. All das hing auch ab vom Wohlwollen der entsprechenden Vorgesetzten, die Freistellungen und Infrastruktur gewährten.
Im Übrigen konnten auch die kleineren instand gehaltenen Wassermühlen nach der Wende durch das Energieeinspeisungsgesetz von 1990 direkt auf Stromeinspeisung aus Wasserkraft umstellen und so eine gesicherte Vergütung als Arbeitsgrundlage z.B. für weitere Sanierung erhalten.
(JK) in unveröffentlichtem Interview
2022-09-07
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