1150 Jahre Stift Wunstorf

(Vize-)Dechantinnen: Ein Leitungsamt unter der landesherrlichen Herrschaft

Das Amt einer (Vize-)Dechantin ist schon vor der Reformation nachweisbar. Die Dechantinnen in Wunstorf vertraten die Äbtissin. Nachdem Herzog Erich II. das Amt der Äbtissin dauerhaft an sich gezogen hatte, wurde die Dechantin vor Ort zur Leiterin des Stiftes und stand insbesondere dem Damenkonvent vor. Sie wurde laut Ordnung von 1698 von den Stiftsdamen gewählt. Da die Güter, die zum Amt der Äbtissin gehörten vom Landesherrn eingezogen waren, war ihre finanzielle Ausstattung aus einer Jungfrauenpräbende deutlich schlechter als die Versorgung einer Äbtissin. Weiterhin besaß sie deutlich weniger Selbstständigkeit als die vormaligen Äbtissinnen. 

Nach der Agrarreform und dem vollständigen Übergang der Finanzen in den Klosterfonds gab es keine Notwendigkeit mehr für eine Leitung des Stifts durch eine Dechantin. Daher wurde 1872 das Amt der Dechantin abgeschafft und stattdessen eine siebte und achte Stiftsdamenstelle eingerichtet. Die letzte Dechantin war bis 1867 Wilhelmine von Hodenberg.

Im Gegensatz zu den Äbtissinnen, die überwiegend hochadelig waren, entstammten die Dechantinnen dem niedersächsischen (Ur-)Adel.

2021-10-11