1150 Jahre Stift Wunstorf

Die mittelalterliche Verfassung des Stiftes Wunstorf

Die Ordnung im Stift orientierte sich an der institutio sanctimonialium von 816. Eine Bestimmung als Doppelstift für Kanonissen und Kanoniker scheint nicht von Anfang an bestanden zu haben.

Anfangs war das Stift mit 12 Kanonissen besetzt. An der Spitze der von der Außenwelt abgeschlossenen Lebensgemeinschaft steht als Vorsteherin die Äbtissin, welche aus den Reihen der 12 Kanonissen bestimmt wurde. Die Sanctimonialen innerhalb der Frauenkommunität ordnen sich willentlich der Disziplinargewalt der Äbtissin unter.

Die Äbtissin hat den Bedürfnissen ihrer Sanctimonialen gerecht zu werden. Sie ist also verantwortlich für das körperliche Wohl der ihr unterstellten, wie auch für deren religiös-sittliche Lebensführung. Sie selbst soll nichts von dem tun, was sie den ihr unterstellten Frauen verbietet. Sie soll den ihr unterstellten Sanctimonialen in Worten und Lebenswandel als Beispiel vorangehen. 

Später gab es ebenso viele Kanoniker. Im Laufe der Zeit nahm die Anzahl der Kanonissen wohl ab.

 

2021-10-11