1150 Jahre Stift Wunstorf

Das Ende des gemeinsamen Lebens im Stift

Seit der Neuordnung der Stiftangelegenheiten 1598 gab es Bemühungen, das gemeinsame Leben der Stiftsdamen im Stift wieder herzustellen. Diese endeten schließlich in der Mitte des 18. Jahrhunderts. Das lag sowohl daran, dass die Stiftsdamen kein Interesse am Aufenthalt in Wunstorf hatten. Zum anderen stand für die Stiftsdamen auf den Jungfrauenplätzen nur wenig Platz zur Verfügung. Häufig war es auch schwierig, die Damen standesgemäß unterzubringen. Auf dem Stiftshügel gab es wenig Platz. Größere Flächen rund um die Stiftkirche waren, als die Stiftsdamen das gemeinsame Wohnen aufgaben, schon von den Kanonikern belegt.

Einen letzten intensiveren Versuch das Stiftleben als Gemeinschaftleben wiederherzustellen, wie es der Ordnung von 1598 entsprochen hätte, wurde in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts während der Zeit der Dechantin Adelheid Sybilla von der Kuhla sowie des Stiftsseniors und Generalsuperintendenten Philipp Ludwig Böhmer  unternommen, indem es Planungen gab, sieben neue Kanonissenwohnungen zu bauen.

Dass diese Versuche fehlschlugen, zeigt sich in der Reduzierung der Gebetsverpflichtung 1748 auf eine Hore (Stundengegebet) pro Tag und schließlich auf eine Hore pro Monat.

Die Stelle einer Stiftsdame in Wunstorf war nunmehr nur noch eine den sozialen Status erhöhende Würde, die mit Einnahmen und somit einem Beitrag zum Lebensunterhalt für ledige Damen des Calenberger Adels verbunden war. Zum Ausdruck kam dies ab 1750 durch den von König Georg II. gestifteten Orden.

Diese Funktionen, Versorgung und Erhöhung des Sozialprestiges erfüllte das Stift für adelige Damen fast unverändert bis zum Ende der Monarchien in Deutschland 1918. 

2021-10-11