Die vielfältigen Begriffe der Kunstfälschung
Wenn umgangsprachlich von Fälschungen gesprochen wird, werden häufig ganz unterschiedliche Objekte und Vorgehensweisen in einen Topf geworfen. Das Thema umfasst aber verschiedene Unterkategorien, die begrifflich sorgfältig voneinander getrennt werden müssen. Denn bei weitem nicht alle Arten der Reproduktion von Kunstwerken sind illegal. Einen Blick auf die diversen Begrifflichkeiten zeigt, wie vielseitig dieses Thema ist. Hier soll im Folgenden nur ein kleiner Überblick über die wichtigsten Bezeichungen gegeben werden.
Faksimile (lat. "mache ähnlich"): Im 18. Jahrhundert geprägter Begriff für eine auf mechanischem Wege hergestellte originalgetreue Wiedergabe einer Vorlage. Wird in erster Linie für Handschriften verwendet.
Imitation (lat. "Nachahmung"): Nachbildung eines künstlerischen Gegenstandes in einer minderwertigeren Form (mit geringerem Material oder auch das Ersetzen der handwerklichen durch maschinielle Arbeit). Die Imitation versucht in mehr oder weniger enger Bindung an bestimmte Vorbilder dem Geist einer Epoche nachzukommen. Das kann in dekorativer Absicht geschehen oder aber zum Zweck der Täuschung.
Replik (lat. "Erwiderung, Entgegnung"): Authentische Wiederholung eines Kunstwerkes durch seinen Schöpfer im Unterschied zur Werkstattreplik bzw. Kopie.
Teilkopie: Von einer Teilkopie (oder einem Konglomerat) spricht man, wenn für die Gestaltung eines grundsätzlich neu entworfenen Objektes einzelne oder auch mehrere motivische Details aus älteren Vorlagen entlehnt sind. Diese Details können in neuartiger Weise miteinander kombiniert sein.
Fragmentierte Kopie: Das Vorbild wird verfremdet, indem Teile fortgelassen werden und dadurch der Eindruck eines teilweise zerstörten Originals entsteht.
Pasticcio (ital. "Pastete, Mischmasch"): Zusammensetzung mehrerer glaubwürdiger Details oder stilstisch passender Vorlagen zu einem neuen, oftmals in betrügerischer Absicht hergestellten Werk.
Fälschung: Werk oder Dokument, das zur Täuschung angefertigt sowie verändert wurde, einen bestimmten Künstler oder einen Zeitstil vorzutäuschen versucht. Nicht selten verraten sich Fälschungen, weil ihren Urhebern bei der Gestaltung gravierende Fehler unterlaufen.
Freie Fälschung: Der Hersteller versucht bei einer freien Fälschung, ohne Rückgriffe auf benennbare Vorbilder, die Arbeit eines bestimmten Künstlers oder eines Zeitstils vorzutäuschen.
Rechtsgrundlagen
Keineswegs alle dieser Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Solange ein Künstler seine Intention offen benennt, hat er in der Regel nichts zu befürchten. Illegal wird seine Handlung erst dann, wenn er die Originalität eines Werkes vorgibt oder als Werk eines anderen Künstlers ausgibt.
Die Kunstfälschung ist in Deutschland kein eigener Strafbestand, sondern wird vor allem als Teil von §263 StGB Betrug, §267 StGB Urkundenfälschung und §107 Urheberrechtsgesetz (Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung) abgehandelt.
Die ersten beiden Straftaten können bei schweren Fällen mit bis zu 10 Jahren und bei minderen Fällen bis zu 5 Jahre Haft bestraft werden. Für die unzulässige Anbringung der Urheberbezeichnung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
2021-05-22