Brandenburger Fotografinnen und Fotografen

Fotografie als Museumsgut

Der Übernahmevertrag ist geschlossen, der fotografische Nachlass wird entgegengenommen. Mal ist es eine Umzugskiste voller Papierabzüge und Negativstreifen, mal eine Blechdose mit Kleinbilddias oder es sind Glasplattennegative in ihren kleinen Originalpappschachteln. In der Regel sind es Sammelsurien einzelner Objekte, die nur selten geordnet und beschriftet sind. Oder aber die Fotografie ist Teil eines Objektverbundes, wie das unten gezeigte Fotoalbum Alfred Wegeners. Doch was genau halten wir in der Hand, wenn wir Beispielsweise ein 10 x 15 cm großes Planfilmnegativ aus der Nachlasskiste ziehen? Welche Komponenten sind von Bedeutung? 

Eine Fotografie ist immer zweierlei: ein Gegenstand und ein natürliches (= chemisch/physikalisches) Abbild eines realexistierenden Ortes bzw. Objekts zu einem exakt bestimmten Zeitpunkt. Schon die Indizierung einer fotografischen Sammlung ist dadurch in der Regel eine komplexe Angelegenheit. Genau genommen sind es sogar drei Komponenten, die die historische Aussagekraft einer Fotografie bestimmen: Objekt, Fotograf*in, Motiv. Das Objekt, also der Bildträger, ist in diesem Falle an erster Stelle genannt, weil es das ist, was im Museum bewahrt wird. Es ist der Ausgangspunkt, aus dem sich eine Fülle von Informationen generieren lässt. Das Objekt ist nicht trennscharf zum Motiv. Belichtung, Bildausschnitt und Komposition zeigen sich als chemische Reaktionen der lichtempfindlichen Emulsion und geben Hinweise auf handwerkliches und künstlerisches Vermögen der Fotografierenden, der wiederum mit seiner Auswahl das Motiv bestimmt hat.

2019-01-29

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