Brandenburgisches Glas

Glasmarken der brandenburgischen Glashütten aus dem 18. Jahrhundert

Mit einem Stempel aufgebrachte Siegel mit dem Namen der Glashütte verifizieren den Herkunftsort gefundener Flaschen oder deren Fragmente.

Das Kennzeichnen von Waren stellt eine Besonderheit der brandenburgisch-preußischen Glashütten dar. Im deutschsprachigen Raum war das Siegeln bereits im ausgehenden 17. Jahrhundert nur noch in Mecklenburg-Strelitz üblich. Erste Marken authentifizierten in Brandenburg seit mindestens 1722 gut sichtbar an Schulter oder Bauch der Flaschen ihre Produzenten, um den Klagen über zu kleine Fassungsvermögen entgegenzutreten. Zuvor wurden Hofkellereigefäße mit dem Monogramm des Kurfürsten bzw. Königs markiert. Es handelte sich dabei um die Abdrücke von Ton-, meist aber von Messingstempeln in einen aufgesetzten Glastropfen. Diese Stempelungen oder "Marken" werden auch als Siegel bezeichnet. 

1733 wurde die Kennzeichnung mit Namen der Glashütte verbindlich. Glasmarken garantierten neben der korrekten Füllmenge die brandenburgische Herkunft der Glaswaren (1 Quart = 1,1725 Liter), deren Steuerfreiheit und die Erlaubnis, mit ihnen zu handeln. Auf Wunsch eines Händlers oder Bestellers prägten die Hersteller bestimmte Marken auch individuell. Seit 1739 war die Angabe der Jahreszahl ihrer Herstellung verpflichtend. Mitunter tragen sie zudem die Initialen des jeweiligen Glasmachers, der für ihre Herstellung verantwortlich war. Für eine Weile befolgten die meisten Hütten diese Vorschriften tadellos, hingegen findet sie das Produktionsjahr lediglich ab etwa 1800 obligatorisch auf den Stempelungen. Zeitgenössische Quellen berichten zudem immer wieder von zu kleinen Flaschen, die bei Visitationen beschlagnahmt oder zerschlagen wurden. Die letzte datierte Marke stammt aus Annenwalde von 1823, das etablierte Prinzip wurde hingegen sicher noch länger beibehalten. So sind aus der Hütte in Alt-Placht, die zwischen 1845 und 1869 in Betrieb war, Glasmarken überliefert, allerdings undatiert.

Bodenfunde mit Marken zeigen zum einen den Vertriebsradius brandenburgischer Glashütten an. Sie sind aber auch zur Datierung von Fundstellen eine wertvolle Quelle. Wichtig ist dabei der Hinweis, dass eine Bestimmung des Ablagerungszeitpunktes über die gestempelte Jahreszahl lediglich als terminus post quem möglich ist. Es war nämlich auf dem Lande durchaus üblich, die leeren Flaschen noch länger weiter zu verwenden, also zu recyceln, oder auch einfach zu sammeln. Der Fund fremder Marken an einer Hüttenstelle verweist auf das Einschmelzen von angekauftem Glasbruch.

 

2022-09-26

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