Handwerk in Brandenburg

Spremberger Tuchmacherzunft

1765 erhielt Spremberg das Privileg zum Abhalten von jährlich zwei Wollmärkten. Außerhalb der angesetzten Jahrmärkte durfte kein Meister Tuch verkaufen. Die Tuche mussten 30 kurze Ellen lang und zweieinhalb breit sein und das Meisterzeichen tragen. Erst dann erhielten sie das Siegel des Ältesten. Bei Nichteinhalten von Vorschriften waren festgesetzte Bußgelder zu entrichten.

Die Tuchmacherinnung zu Spremberg verzeichnete 1690 acht Älteste. Um 1800 hat Spremberg 84 Tuchmachermeister, 40 Tuchknappen und 6 Tuchscherer. Tuchmacher stammten stets aus wohlhabenden Familien, denn Ausbildung und Meisterwürde erforderten höhere finanzielle Aufwendungen. Die Lehrzeit als Tuchmacher betrug vier Jahre. Der Meister war verpflichtet, dem Gesellen bei erfolgreichem Abschluss seiner Lehre einen Mantel zu schenken. Das Meisterrecht zu erhalten kostete 9 Taler.

Auch die Tuchmacher in Spremberg verfügten über Sonderrechte, waren privilegiert, geachtet und pflegten ein eigenes Begräbnisritual, ähnlich der Fischerzunft in Frankfurt/Oder. Häufig bekleideten Tuchmachermeister und später Tuchfabrikanten hohe gesellschaftliche Ämter in der Stadt.

 

(Mit Textauszügen des Niederlausitzer Heidemuseums Spremberg)

 

2017-01-11

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