Handwerk in Brandenburg

Handwerk im Gefängnis und Handwerk als Zwangsarbeit

Zuchthäuser gab es in Deutschland seit 1609. Sie brachten eine Neuerung im Strafvollzug: die Gefangenen wurden nicht nur ihrer Freiheit beraubt, sondern mussten harte körperliche Arbeit verrichten und waren unter Androhung von körperlicher Züchtigung und anderen Strafen einer strengen Disziplin unterworfen. Dabei waren die Zuchthäuser ansatzweise einem Erziehungs- und Besserungsgedanken verpflichtet: Durch Zwang und Arbeitszwang, ergänzt durch religiöse Unterweisung, sollten die Gefangenen moralisch gebessert und zu einem gottgefälligen, arbeitsamen Leben erzogen werden. Der Arbeitseinsatz der Häftlinge hatte auch einen ökonomischen Zweck: Durch die Verwertung der Arbeitskraft sollten Teile der Kosten des Strafvollzugs erwirtschaftet werden.

Das Luckauer Zucht- und Armenhaus wurde 1747 gegründet. Wie andernorts setzte man auch in Luckau Häftlinge für Arbeiten zum laufenden Betrieb der Strafanstalt und zur Herstellung von Produkten ein, die für den Verkauf bestimmt waren. Freie Unternehmer mieteten die Arbeitskraft der Häftlinge gegen einen geringen Stundenlohn für ihre Zwecke.

In der Strafanstalt Luckau gab es im Laufe der Zeit unterschiedliche Arbeitsmöglichkeiten von der Woll- und Flachsverarbeitung, Filzerei, Goldleistenfabrikation, Tütenkleben, Leder- und Schumacherarbeiten bis hin zu Tischlerarbeiten. So wurden in Luckau z.B. Büromöbel für den Bedarf der Justiz- und Gefängnisverwaltung, aber auch Möbel für den privaten Bereich produziert. Seit 1902 bestand hier die Gefängnistischlerei und blieb bis in die DDR-Zeit hinein in Betrieb. So war noch in dem seit 1957 bestehenden „Jugendhaus“ im Schuljahr 1967/68 die Ausbildung zum Tischler möglich.

2016-12-10

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