Industriegeschichte Ludwigsfelde

4.1.5.1.1 Verbaubarkeitsprüfung

Autor: Werner Hellmuth

Aufgabe der Verbaubarkeitsprüfung ist es, am Fahrzeug die Machbarkeit bestimmter konstruktiver Lösungen im Serienbetrieb nachzuweisen.

Schwerpunkte für eine erforderliche Verbaubarkeitsprüfung sind die Einführung neuer Aggregate (z. B. Motor, Getriebe), Leitungssätze, Rohrleitungen u.a.

Die Durchführung einer Verbaubarkeitsptüfung wird ausgelöst von der Erzeugniskonstruktion oder dem Qualitätsmanagement.

Die Verbaubarkeitsprüfung, keine Funktionsprüfung, erfolgt durch die Struktureinheit PLW (Planungswerkstatt) im konstruktiv dem Serienzustand entsprechenden Bauraum. Dabei sind auch die unter Serienbedingungen einzusetzenden Einrichtungen zu beachten. Basis ist die gültige Dokumentation.

Eine Verbaubarkeitsprüfung kann an Hand vorliegender Zeichnungen (konstruktive Dokumentation) als Simulation durchgeführt werden.

Grundlage für eine Verbaubarkeitsprüfung im praktischen Versuch mit vorhandenen Bauteilen ist die Anlieferung von Erstmustern mit der entsprechenden Musterkarte durch QM/I/LM.

 Etappen der Verbaubarkeitsprüfung nach Eingang der Anforderung bei der Planungswerkstatt:

 1. Vorbereiten der Verbaubarkeitsprüfung durch Bearbeiter der entsprechenden Fachgruppe. Durch den Bearbeiter ist vorzubereiten, wie die Verbaubarkeitsprüfung  durchzuführen ist, welcher Zeitaufwand erforderlich ist, wieviel Arbeitskräfte erforderlich sind und welche Hilfsmittel vorhanden bzw. beschafft oder hergestellt werden müssen.

 2. Planung der Verbaubarkeitsprüfung in Bezug auf:

  - Kapazität

  - Termine (unter Beachtung vorgegebener Fristenpläne)

  - Schaffung der Serienbedingungen

3. Durchführung der Verbaubarkeitsprüfung in der Werkstatt (in Halle 13) und Dokumentation der Ergebnisse.

    Bei der Durchführung und Dokumentation, die auf der Grundlage der VA 0371006 „Erstmusterprüfung“ erfolgen, ist nicht nur festzustellen, wo bedingt durch die räumlichen Gegebenheiten am Montageobjekt (Fahrzeug) eine Verbaubarkeit nicht möglich ist. Es sind auch die erforderlichen Veränderungen messtechnisch zu ermitteln und zu dokumentieren. Dazu ist die Planungswerkstatt mit den erforderlichen modernen Messgeräten ausgestattet. Für die Durchführung der Verbaubarkeitsprüfung stehen in der Planungswerkstatt auch zeitweise mehrere Fahrzeuge, Baugruppen (z.B. Karossen) und nachgestellte Montagetakte (siehe Foto) zur Verfügung.

4. Übermitlung der Ergebnisse    

Die erforderlichen Veränderungen zur Gewährleistung einer serienmäßigen Verbaubarkeit werden an die Erzeugniskonstruktion durch Eingabe in das Rechnersystem übermittelt.

2023-03-02